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Thema: Natriumchlorat zur Unkrautvernichtung

  1. #1
    Premium-User
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    Natriumchlorat zur Unkrautvernichtung

    Guten Morgen,

    ein Kunde möchte gerne ca. 3kg Natriumchlorat zur Unkrautvernichtung bei uns erwerben. Der Kunde ist bekannt und die Anwendung für mich plausibel, da es ja Bestandteil in dem früher erhältlichen Unkraut-Ex war. Darf das abgegeben werden? Selbstverständlich mit Sicherheitsdatenblatt etc.

    Liebe Grüße
    die Löwen - Apotheke

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Es darf unter Beachtung der Dokumentationspflichten der Chemikalienverbotsverordnung abgegeben werden. Der Einsatz als "Unkrautvernichter" ist zwar plausibel, die Verwendung ist aber nicht mehr zulässig (keine Zulassung als Pflanzenbehandlungsmittel). Zusammenfassend darf es also für den angegebenen Zweck nicht abgegeben werden.

    Mit bestem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Premium-User
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    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Liebe Grüße aus Solingen

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