Unsere Hauptapotheke hat ein defekten Destillierapparat und da das ja auch nur noch sehr selten vorkommt, muss man den vorrätig haben nach der Betriebsordnung, oder reicht auch, das man destilliertes Wasser bestellt als fertiges Gebinde.
Unsere Hauptapotheke hat ein defekten Destillierapparat und da das ja auch nur noch sehr selten vorkommt, muss man den vorrätig haben nach der Betriebsordnung, oder reicht auch, das man destilliertes Wasser bestellt als fertiges Gebinde.
Hallo,
ich habe Ihre Frage verschoben, da es sich hier eher um eine rechtliche Angelegenheit handelt.
Für Rezepturen dürfen nur gereinigtes, hochgereinigtes Wasser oder Wasser für Injektionszwecke (gem. Ph.Eur.) verwendet werden.
Die Apothekenbetriebsordnung beeinhaltet keine konkrete Geräteliste mehr, aber laut §4 Abs. 7 muss Wasser für Injektionszwecke als Fertigarzneimittel vorrätig gehalten werden muss, falls keine Gerät zur Herstellung dafür zur Verfügung steht. Ich denke für gereinigtes Wasser kann man das ähnlich sehen, auch wenn es in der ApoBetrO nicht genannt wird. Man kann es entweder selbst nach Vorschrift herstellen (Destillierapparatur, Ionenaustauscher+Abkochen etc.) oder aber kaufen. Vorrätig halten würde ich es persönlich auf jeden Fall, da m.E. gereinigtes Wasser schon ein häufiger Bestandteil von Rezepturen ist.
Lesen Sie hierzu auch den Rezepturhinweis des DAC/NRF Wasser für die rezepturmäßige Herstellung
Ein Hinweis zur Begriffsklärung: Das was man als destilliertes Wassen den Endkunden verkauft (zum Bügeln etc.) ist aber normalerweise kein gereinigtes Wasser, und nur für technische Zwecke geeignet.
Beste Grüße,
Christina Herrmann
Geändert von Christina Haamann (28.08.2018 um 12:28 Uhr)
Apothekerin bei der pharma4u GmbH
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