Sehr geehrte Damen und Herren,
gibt es bei der Validitätsprüfung eines Analysenzertifikats besondere Anforderungen wenn der Wirkstoff für die Parenteraliaherstellung eingesetzt werden soll?
GMP-Konformität sollte natürlich bescheinigt sein, aber muss es beispielsweise einen Zusatz geben "Für die parenterale Anwendung geeignet" oder ähnliches?
Mit freundlichen Grüßen
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