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Thema: Gefährdungsbeurteilung

  1. #1
    Premium-User
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    Gefährdungsbeurteilung

    Brauchen wir für sämtliche Stoffe in Labor und Rezeptur eine Gefährdungsbeurteilung, oder reicht bei den Reagenzien das Sicherheitsdatenblatt?

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Die Gefährdungsbeurteilung ist eine Einschätzung, welche Gefahren sich aus Art und Menge von Gefahrstoffen, den verwendeten Arbeitsverfahren sowie den damit umgehenden Personen ergeben und welche Schutzmaßnahmen daraus abgeleitet werden.

    Die Sicherheitsdatenblätter als Information sind eine Grundlage für die Erstellung einer solchen Beurteilung (Aspekt: Gefahren der Chemikalie).

    In Apotheken hat es sich etabliert, die Reagenzien in Stoffgruppen einzuteilen (z.B. alle "giftigen" Stoffe) und daraus eine summarische Beurteilung für jede Stoffgruppe durchzuführen. Dazu müssen dann aber die anderen Aspekte mit berücksichtigt werden.

    Es gibt für solche Gruppenbeurteilungen Literatur und EDV-Programme, die für Apotheken und Standardsituationen geeignet sind und ggf. schon in dieser Form als Gefährdungsbeurteilung von zu zuständigen Stellen akzeptiert werden. Für spezielle Situationen und spezielle Gefahrstoffe ist eine individuelle Beurteilung erforderlich.

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
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    Hallo,
    wir haben bisher für die Gefährdungsbeurteilung die InfoSys Gefahrstoff-Software benutzt. Diese ist von 2017/18 und es gab davon keine weitere Aktualiesierung. Ist es sinnvoll diese Software weiter zu benutzen oder sollte man sich eine andere Software besorgen. Können Sie mir dann eine Software empfehlen?
    Liebe Grüße
    Genzel

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Für die Form der Gefährdungsbeurteilung gibt es keine Vorschriften. Es können also auch problemlos ältere EDV-Lösungen verwendet werden. Lediglich die Inhalte - sofern fachlich erforderlich - müssen aktuell sein.

    Es gibt eine Reihe von EDV-Lösungen. Viele von diesen sind aber nicht auf den Apothekenbereich abgestellt und müssen dann recht aufwendig angepasst werden. Darüber hinaus sind diese auch häufig recht teuer (viele dieser Lösungen sind nur noch als online-Versionen mit jährlichen Kosten erhältlich).

    Daher ist es einfacher, ggf. ältere EDV-Lösungen zu verwenden und anzupassen.

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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  5. #5
    Premium-User
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    Hallo Frau Genzel,
    aktuell beschäftige ich mich in meiner Apotheke mal wieder mit dem gleichen Thema. Auch wir benutzen dafür die InfoSys Software. Da es seit 2018 kein Update mehr gab, rief ich beim GOVI-Verlag an, um abzuklären, ob die Software noch aktuell ist. Man bestätigte mir, dass das der Fall sei. Gleichzeitig gab man mir die Info, dass eine neue Online-Version in der Entstehung, aber noch nicht fertig ist. Man bekomme als Abonnent eine Info, wenn es soweit ist.
    Wie ich es verstanden habe, brauchen die Reagenzien lediglich in die Betriebsliste aufgenommen zu werden. Die vorhandenen Rezeptursubstanzen tragen wir dort ebenfalls ein. Der Ausdruck dieser Betriebsliste dient uns als Gefahrstoffkataster. Die Gefährdungsbeurteilung für die Rezeptursubstanzen und für die damit angefertigten Rezepturen bekommen wir auf Anforderung von unserem Dienstleister für Sicherheitsbetreuung (Gruppenvertrag über den Apothekerverband Nordrhein) . Dazu müssen wir die verwendeten Rezeptursubstanzen und die damit angefertigten Arten an Rezepturen (Lösung, Salbe etc.) in eine Tabelle eintragen und an den Dienstleister schicken. Die jeweiligen aktuellen Gefährdungsbeurteilungen werden uns dann per E-Mail zugeschickt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Maja Scheffler

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