Hallo!
Wir haben uns Gedanken zum Thema Arzt-Rücksprache bei Interaktionen gemacht. Rein theoretisch müssen wir uns ja vom Patienten, vor allem wenn sie keine Kundenkarte haben, eine Erlaubnis geben lassen, ob wir den Arzt kontaktieren dürfen, gerade auch wenn es um Interaktionen mit Arzneimitteln geht, die von einem anderen Arzt verordnet wurden, oder? Und was passiert, wenn der Patient nicht einwilligt? Dürfen wir es dann überhaupt dokumentieren, dass er nicht eingewilligt hat?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß,
Susi Schmidt
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