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Thema: Chemiekalienverbotsverordnung

  1. #1
    Premium-User
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    Chemiekalienverbotsverordnung

    Hallo,

    warum dürfen Haushaltsreiniger, die z.B. Ameisensäure enthalten wie Badreiniger, im Drogeriemarkt für den Kunden frei zugänglich im Regal verkauft werden? (Selbstbedienung) Warum gilt hier nicht §8 der Chemiekalienverbotsverordnung? Gelten im Drogeriemarkt jedoch die anderen Paragraphen zu den Anforderungen an die Abgabe ? (§6 und §11)

    Vielen Dank im Voraus

    Svenja

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    1.732
    Hallo Frau Brennecke,
    da Dr. Ravati momentan nicht zum Antworten kommt, verschiebe ich Ihre Frage in den Bereich "Gefahrstoffe".

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    170
    Juristisch gesehen ist die ChemVerbotsV hier nicht einschlägig, gilt also nicht. Für eine sehr große Anzahl von Produkten gelten nach Definition andere Gesetze und Vorschriften, so dass diese formal keine Chemikalien mehr sind und dann auch nicht unter die entsprechenden Regelungen fallen.

    So sind Wasch- und Reinigungsmittel (auch wenn diese "Biozodprodukte" sind) keine Chemikalien im o.g. Sinn. Wesentliche Ausnahmen werden z.B. in § 2 Chemikaliengesetz genannt; darüber hinaus gibt es sowohl national als auch auf EU-Ebene weitere Regelungen.

    Erklärbar ist es natürlich nicht, warum 80%ige Essigsäure als Lebensmittel nicht als "Gefahrstoff" gilt, es hingegen gar nicht so einfach ist, diese als Chemikalie zu erwerben.

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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