Hallo,

warum dürfen Haushaltsreiniger, die z.B. Ameisensäure enthalten wie Badreiniger, im Drogeriemarkt für den Kunden frei zugänglich im Regal verkauft werden? (Selbstbedienung) Warum gilt hier nicht §8 der Chemiekalienverbotsverordnung? Gelten im Drogeriemarkt jedoch die anderen Paragraphen zu den Anforderungen an die Abgabe ? (§6 und §11)

Vielen Dank im Voraus

Svenja