Die Frage 30 von Herbst 2017 verwundert mich etwas. Laut der Lösung müssen bimolekulare Reaktionen immer nach einem Geschwindigkeitsgesetz 2ter Ordnung ablaufen. Was ist denn mit Reaktionen pseudoerster Ordnung? Wären die kein Gegenbeispiel?
Die Frage 30 von Herbst 2017 verwundert mich etwas. Laut der Lösung müssen bimolekulare Reaktionen immer nach einem Geschwindigkeitsgesetz 2ter Ordnung ablaufen. Was ist denn mit Reaktionen pseudoerster Ordnung? Wären die kein Gegenbeispiel?
Guten Abend,
können Sie bitte schauen, ob Sie wirklich Frage 30 vom Herbst 2017 im Fach Chemie meinen? Bei dieser Frage geht es nämlich um den Siedepunkt von Säuren.
Viele Grüße
Markus Funk
Ihr Experte der Foren Pharmazeutische Chemie und Pharmazeutische Analytik sowie Ravati Seminare-Dozent im Bereich Analytik
Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.
Sehr geehrter Hr. Funk,
vielen Dank für Ihre Antwort. Wahrscheinlich habe ich mich verguckt und es handelt sich um Frage 30 aus der physikalischen Chemie bzw. finde ich die Frage unter Flüssigkeit/Gas/Wärmelehre auf der Stex-CD. Ich würde die Frage auch als Bild hier direkt hochladen, aber da ich mir die rechtlichen Bedingungen nicht geläufig sind, habe ich davon erstmal keinen Gebrauch gemacht.
Viele Grüße,
JP Haa
Hallo,
es war die Frage 30 aus dem Fach Physik.
Neben der Ordnung gibt es auch noch den Begriff der Pseudoordnung einer Reaktion. Diese beiden Begriffe muss man getrennt betrachten.
Eine bimolekulare Reaktion ist immer eine Reaktion 2. Ordnung. Aussage (2) in der Aufgabe ("Eine eimolekulare Elemantarreaktion läuft immer nach einem Geschwindigkeitsgesetz der 2. Ordnung ab") ist somit korrekt. In unserem Kommentare-Programm ist beschrieben, welche beiden Möglichkeiten es gibt.
Allerdings: Bei Reaktionen, die in Lösung ablaufen, stimmen die beobachteten Reaktionsordnungen oft nicht mit den erwarteten überein. Mit dem Begriff der Pseudoordnung wird der Sonderfall beschrieben, bei dem einer der Reaktanden in einem sehr hohen Überschuss vorliegt, so dass dessen Konzentrationsänderung über die Reaktionszeit zu vernachlässigen ist. Die Reaktion folgt dann scheinbar einem Geschwindigkeitsgesetz 1. Ordnung.
Siehe dazu z.B. http://www.chemgapedia.de/vsengine/g...nung.glos.html und http://www.chemgapedia.de/vsengine/v..._30.vscml.html
Viele Grüße
Markus Funk
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Sehr geehrter Hr. Funk,
vielen Dank für Ihre Antwort. Das "scheinbar" macht also den Unterschied.
Viele Grüße,
Jan-Paul Haase
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