Im Rahmen der Fertigarzneimittelprüfung ist aufgefallen, dass nicht alle im Präparat enthaltenen Hilfsstoffe auf dem Sekundärpackmittel aufgeführt sind (auf der Faltschachtel steht nur als Hilfsstoff Lactose-Monohydrat, in der Packungsbeilage jedoch noch viele weitere, wie Macrogol etc. Laut AMG §10 Abs. 1 Nr. 8 müssen "Wirkstoffe nach Art und Menge und sonstige Bestandteile nach der Art, soweit dies durch Auflage der zuständigen Bundesoberbehörde nach §28 Abs. 2 Nr. 1 angeordnet oder durch Rechtsverordnung nach §12 Abs. 1 Nr. 4, auch in Verbindung mit Abs. 2 oder nach § 36 Abs. 1 vorgeschrieben ist" angegeben sein.
Was genau bedeutet dies nun? Muss die AMK benachrichtigt werden?
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