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Thema: Neue bayerische Regelung für Impfstoffabgabe im Sprechstundenbedarf

  1. #1
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    Neue bayerische Regelung für Impfstoffabgabe im Sprechstundenbedarf

    Guten Tag Frau Schröder,

    eben erreichte uns ein Fax des BAV mit den Bestimmungen für die Impfstoffabgabe im Sprechstundenbedarf (Referenzpreisprinzip) ab 15.08.2011.
    Leider werden wir weder aus dem Fax noch aus dem dazugehörigen Gesetzestext schlau, können Sie uns erklären, was genau uns erwartet und wie das Prozedere aussehen wird?

    Vielen Dank im voraus und herzliche Grüße aus München,
    U. Schocker

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo Frau Schocker,
    es war vor kurzem (Mitte Juli) ein Artikel in der PZ bzw. DAZ, in dem dieses Referenzpreisprinzip beschrieben war. Es geht hier darum, dass auf dem europäischen Markt die Impfstoffe deutlich günstiger als in Deutschland sind. Daher wurde durch das AMNOG Anfang des Jahres eine Regelung getroffen, dass sich die Impfstoffpreise in Deutschland an denen des europäischen Marktes ausrichten sollen. Soweit ich das aber bisher verstanden habe, liegt dies in der Hand der Hersteller. Genaueres muss ich aber auch erst nochmal recherchieren.
    Ich melde mich dann nochmal, vielleicht kann aber auch jemand anders eine Info beisteuern.
    Viele Grüße
    Elke Schröder
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  3. #3
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    Hallo Frau Schröder,

    Danke schon mal, vielleicht bringt ja der Artikel ein bißchen Licht ins Dunkel. Es geht uns primär um das praktische Vorgehen und ob es eine Übergangsregelung geben wird.

    Viele Grüße,
    U. Schocker

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo Frau Schocker,

    mittlerweile habe ich den Vertrag des BAV vorliegen und mich etwas schlauer machen können. Ich verstehe das so:
    Gibt es nur Impfstoffe mit Referenzpreis (diesen muss der Hersteller ermitteln auf Basis des § 130a Abs. 2 SGB V), soll dieser laut Vertrag bei der Bestellung an die Apotheken weitergegeben werden.
    Gibt es keine Impfstoffe mit Referenzpreisen, wird der Apothekeneinkauf zu Grunde gelegt.
    Gibt es sowohl Impfstoffe mit Referenzpreisen als auch ohne, darf nur maximal der höchste Referenzpreis als Basis auch für die Impfstoffe ohne Referenzpreis genommen werden. In allen Fällen haben Sie dann einen Fixaufschlag pro Impfdosis, der auf den jeweiligen Preis gerechnet werden darf.

    Wie genau sie dies vorläufig abrechnen sollen, müssten sie allerdings beim BAV erfragen.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
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  5. #5
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    Herzlichen Dank! Der BAV weiß im Moment auch noch nichts Genaues, wir hoffen, dass sich das bald ändert...
    Viele Grüße,
    U. Schocker

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