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Thema: Prüfvorschrift für Octenidinhydrochlorid-Stammlösung 2% NRF S.50

  1. #1
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    Prüfvorschrift für Octenidinhydrochlorid-Stammlösung 2% NRF S.50

    Guten Tag,
    ich möchte o. g. Stammlösung herstellen. Leider finde ich keine Prüfvorschrift im DAC außer der von Octenidinhydrochlorid (Substanz), wo eine DC und ein Chloridnachweis angegeben ist. Damit wird dann aber nicht das enthaltene Glycerin nachgewiesen. Oder habe ich an der falschen Stelle gesucht? Über Hinweise bin ich sehr dankbar.
    Gruß
    Andrea Knappe

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Christina Haamann
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    Guten Tag Frau Knappe,

    Das NRF beschreibt in der Vorschrift S.50 eine sensorische Freigabeprüfung der Zubereitung: "Aussehen ohne Öffnung des Behältnisses: dickflüssig, klar, hell". Es wird darauf hingewiesen, dass je nach Einzelfall und Risiko mindestens diese sensorische Prüfung durchgeführt werden sollte.
    Ich denke nicht, dass es nötig ist die Identität der Inhaltstoffe in der fertigen Zubereitung zu prüfen (die Ausgangsstoffe vor der Verwendung natürlich schon).
    Wenn Sie außer der sensorischen Prüfung noch analytische Merkmale prüfen möchten, könnte ich mir vorstellen, dass man evtl. den Brechungsindex bestimmen könnte. Meines Erachtens sollte das Risiko aber minimal sein, wenn Sie die Herstellung ordentlich planen und dokumentieren (Inprozesskontrollen durchführen, 4 Augenprinzip etc.) und dann sollte im Normalfall die sensorische Prüfung ausreichen.

    Beste Grüße,
    Christina Herrmann
    Apothekerin bei der pharma4u GmbH

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  3. #3
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    Guten Tag Frau Herrmann,
    vielen Dank für Ihre Antwort, die mir weiter hilft.
    Viele Grüße
    Andrea Knappe

  4. #4
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    Guten Tag Frau Knappe,

    als Mitarbeiterin des DAC/NRF kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

    Wir teilen die Auffassung, dass Zwischenprodukte (Stammzubereitungen) wie Defekturarzneimittel zu behandeln sind. Somit wird nach Risikobeurteilung (siehe DAC-Anlage J) der Prüfaufwand festgelegt. Resultiert ein niedriges Risiko, reicht die Überprüfung einfacher analytischer Merkmale aus.

    Eigene Untersuchungen sind bereits in unserem Laboratorium durchgeführt worden, sodass ich Ihnen folgende Referenzwerte nennen kann. Beachten Sie bitte, dass es sich bei diesen Informationen um solche handelt, die nicht von der DAC-Kommission freigegeben und aus diesem Grund auch noch nicht im DAC/NRF veröffentlicht worden sind. Zudem handelt es sich bei diesen Prüfungen um eine Auswahl, aus denen Sie die für sich praktikablen Prüfungen wählen.

    Analytische Merkmale

    A. pH-Wert (2.2.3): 2,5 g Zubereitung werden in 5 mL kohlendioxidfeiem Wasser R gelöst. Der pH-Wert muss zwischen 6,0 und 7,0 liegen.
    B. Dichte (DAC-Probe 14): 1,20 bis 1,22 g · mL–1, bestimmt mit einer 5-mL Einmalspritze.
    C. Brechungsindex (2.2.6): 1,453 bis 1,455.
    D. Octenidindihydrochlorid: Die Prüfung erfolgt mit Hilfe der Dünnschichtchromatographie (DAC-Probe 11).

    Hinweis: Mit Hilfe der Prüfung kann der Arzneistoff identifiziert werden und durch Vergleich mit den Referenzlösungen I, II und III kann die Menge an Arzneistoff mit einer Genauigkeit von ± 50 Prozent ermittelt werden.

    Untersuchungslösung: 0,20 g Zubereitung werden in 4 mL Methanol R gelöst.

    Stammlösung: 40 mg Octenidindihydrochlorid R-DAC werden mit Methanol R zu 20,0 mL ergänzt.

    Referenzlösung I (150 %): 7,5 mL Stammlösung werden mit Methanol R zu 10,0 mL ergänzt.
    Referenzlösung II (100 %): 5,0 mL Stammlösung werden mit Methanol R zu 10,0 mL ergänzt.
    Referenzlösung III (50 %): 2,5 mL Stammlösung werden mit Methanol R zu 10,0 mL ergänzt.

    Untersuchungsbedingungen

    Stationäre Phase: DC-Platte mit Kieselgel F254 R.

    Auftragevolumen: je 5 μL Untersuchungslösung bzw. Referenzlösungen I, II und III, punktförmig.

    Fließmittel: Mischung aus 72 Volumteilen Ethylacetat R, 14 Volumteilen Wasser R, 7 Volumteilen wasserfreie Ameisensäure R und 7 Volumteile Essigsäure 99% R.

    Laufstrecke: 6 cm.

    Detektion und Auswertung

    Die Platte wird an der Luft getrocknet und im UV 254 ausgewertet.

    Eine Verdunklung beim Betrachten unter einer UV-Lampe ist zwingend erforderlich. Sind die Flecke im UV 254 zu blass, sollte das Auftragevolumen für alle Lösungen im gleichen Maße erhöht werden.

    Vor dem Besprühen: Im Chromatogramm der Untersuchungslösung und der Referenzlösungen tritt im mittleren Drittel jeweils ein Fleck auf. Der Fleck im Chromatogramm der Untersuchungslösung entspricht in seiner Intensität und Ausdehnung etwa dem Fleck im Chromatogramm der Referenzlösung II und darf nicht stärker bzw. schwächer sein als der Fleck im Chromatogramm der Referenzlösung I (150%) bzw. der Referenzlösung III (50%). Anschließend wird die Platte mit verdünntem Dragendorffs Reagenz R besprüht oder darin getaucht und im Tageslicht ausgewertet.

    Nach dem Besprühen: Der rotbraun gefärbte Fleck im Chromatogramm der Untersuchungslösung entspricht in seiner Intensität und Ausdehnung etwa dem Fleck im Chromatogramm der Referenzlösung II und darf nicht bzw. stärker sein als der Fleck im Chromatogramm der Referenzlösung I (150%) bzw. der Referenzlösung III (50%).

    Viele Grüße

    Sybille Huth

  5. #5
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    Sehr geehrte Frau Huth,
    vielen Dank für die ausführliche Beschreibung.
    Die semi-quantitative Bestimmung ist aber nicht zwingend, oder? Da sollte doch vielleicht das 4-Augen-Prinzip hinreichend sein.
    Mit freundlichen Grüßen
    Andrea Knappe

  6. #6
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    Gute Tag Frau Knappe,

    es handelt sich lediglich um eine Auswahl. Sie können die für sich praktikablen Prüfungen selbst auswählen.

    Viele Grüße

    Sybille Huth

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