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Thema: Midazolam Nasenspray

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  1. #1
    Premium-User
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    Midazolam Nasenspray

    Hallo zusammen,

    wir haben eine Anfrage erhalten für ein Midazolam Nasenspray. Dieses fällt ja bei einer Konzentration über 0,2% unter das Betäubungsmittelgesetz. Gibt es nun auch eine Höchstmenge, die innerhalb von 30 Tagen verordnet werden darf? Ich kann hierzu leider keine Informationen finden.
    Vielen Dank schon einmal!

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Christina Haamann
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    Hallo Frau Schwanfelder,

    Meines Erachtens gibt es hier keine Höchstmenge für 30 Tage. Die Höchstmengen finden sich in der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/b...008000998.html). Für Midazolam finde ich hier keine spezifische Grenze. Also denke ich nur wenn der Patient noch weitere Betäubungsmittel erhält, könnte ein "A" auf der Verordnung nötig werden.

    Beste Grüße,
    Christina Herrmann
    Apothekerin bei der pharma4u GmbH

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