Hallo Frau Schwanfelder,

Meines Erachtens gibt es hier keine Höchstmenge für 30 Tage. Die Höchstmengen finden sich in der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/b...008000998.html). Für Midazolam finde ich hier keine spezifische Grenze. Also denke ich nur wenn der Patient noch weitere Betäubungsmittel erhält, könnte ein "A" auf der Verordnung nötig werden.

Beste Grüße,
Christina Herrmann