Guten Tag in die Runde,

ich habe eine Frage zum Thema Datenschutz in der Krankenhausapotheke.
Als Krankenhausapotheke mit öffentlichem Träger, brauchen wir auch innerhalb der Krankenhausapotheke einen Datenschutzbeauftragen oder reicht ein Datenschutzbeauftragter der in der Gesamtheit für die Klinik zuständig ist?
Im Alltag bei den Bestellungen haben wir wenig mit personenbezogenen Daten direkt zu tun. Bestellt wird über die Stationen, sodass wir nicht direkt sehen an welchen Patienten ein Arzneimittel geht.
Bei Beantwortungen von Fragen zur Arzneimittelinteraktionen und Vorschlägen zur Therapieumstellung wird mit Kürzeln gearbeitet.
Einzig bei der Bestellung von Einzelimporten aus dem Ausland bekommen wir einen Patientennamen mitgeteilt.
Inwieweit sind wir von dieser Verordnung betroffen?
Ich bedanke mich bereits jetzt für Ihre Expertise.