Hallo !
Der Chefarzt eines Psychiatrieklinikums möchte mit einer seiner depressiven Patientinnen den letzten Therapieversuch starten und fragt bei uns an, ob wir die Herstellung eines Ketamin-Nasenspray übernehmen würden. Nach unserem Kenntnisstand ist das Ketamin für diese Indikation noch in der klinischen Studie und in keinem der EU-Land zugelassen. Meine Fragen dazu:
1. Der Arzt lässt diese Patientin eine Erklärung unterschreiben, in dem er sich von der Haftung ausschließt. Wie sieht es in diesem Fall mit Haftung für die Apotheke aus?
2. Kann ich diese Rezeptur ablehen und mit welcher Begründung?
Vielen Dank im Voraus
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