Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Auftragsverarbeitungsvertrag

  1. #1
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
    Registriert seit
    19.02.2011
    Ort
    Minden
    Beiträge
    622

    Auftragsverarbeitungsvertrag

    Hallo liebe community,

    ich frage mich gerade, ob ich Medi, Proven etc. allen einen "Auftragsverarbeitungsvertrag" zukommen lassen muss.
    Immerhin bestehen die Verträge doch schon und ich habe von diesen Unternehmen diese Verschwiegenheitserklärung nach DSGVO.
    Wenn ich neue Verträge abschösse, dann würde ich das ja nachvollziehen können. Aber so schließe ich ja keine neuen Verträge.

    Gruß,
    Christoph Stackmann

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
    Registriert seit
    04.12.2015
    Ort
    Bonn
    Beiträge
    311
    Hallo Herr Stackmann.

    In einer Apotheke können zahlreiche Auftragsverarbeitungen bestehen, die der gesetzlichen Regelung zur Auftragsdatenverarbeitung unterworfen sind:

    ● Externe Lohn- oder Gehaltsabrechnung
    ● Inanspruchnahme einer Clearingstelle
    ● Nutzung von Cloud-Diensten (Bereitstellung von Servern)
    ● EDV-Betreuung (Fernwartungen)
    ● Externe Webseite-Betreuung von Kontaktformularen oder Bestellanfragen
    ● Callcenter
    ● Datenträgerentsorgung (Papier, Festplatten, usw.)
    ● Marketingagenturen (Werbeadressenverarbeitung) usw.

    Keine Auftragsverarbeitung im Sinne dieser gesetzlichen Regelung liegt hingegen vor bei:

    ● Berufsgeheimnisträgern wie Steuerberatern und Rechtsanwälten
    ● Externe Betriebsärzte
    ● Wirtschaftsprüfer
    ● Inkassobüros mit Forderungsübertragung
    ● Bankinstitute für den Geldtransfer
    ● Postdienste für den Brieftransport usw.

    Die weißungsgebundene Verarbeitung muss auf Grundlage eines schriftlichen oder elektronischen Vertrags erfolgen. Gesetzlich festgelegte Inhalte des Vertrags sind:

    ● Vertragsgegenstand
    ● Dauer der Verarbeitung
    ● Art und Zweck der Verarbeitung
    ● Die Art der personenbezogenen Daten
    ● Die Kategorien betroffener Personen
    ● Rechte und Pflichten der Apotheke

    Wenn diese in den bestehenden Verträgen diese Kriterien bereits erfüllt sind, benötigen Sie keine neuen Verträge. Wenn nicht, benötigen Sie zumindest Ergänzungen.

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
    Registriert seit
    19.02.2011
    Ort
    Minden
    Beiträge
    622
    Hallo Herr Frohn,
    "Wenn diese in den bestehenden Verträgen diese Kriterien bereits erfüllt sind, benötigen Sie keine neuen Verträge. Wenn nicht, benötigen Sie zumindest Ergänzungen."

    Vielen Dank. Dann werde ich mal Verträge wälzen....

    Gruß,
    C. Stackmann

    PS: etwas OT: Alle reden nun von Datenschutz und wie wichtig der sei. Und trotzdem hat sich selbst in der B2B oder B2C Kommunikation weder MIME noch PGP durchgesetzt. Auch nicht beim FAX, wobei es dort doch ein Leichtes wäre es zu implementieren, denke ich. Nur in einigen Messangern....
    Geändert von Christoph Stackmann (16.05.2018 um 12:02 Uhr)

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •