Hallo,
ich würde gerne mal wissen, wie das gestzlich geregelt ist, wenn eine Filialleiterin in den Mutterschutz mit anschl. Elternzeit (insgesamt ca. 1Jahr) geht?!
Muss dann aufjedenfall ein neuer Filialleiter ernannt werden? Oder reicht es aus, wenn ein Apotheker nur die Vertretung für diese Zeit übernimmt? Ich meine mich zu erinnern, dass der Filialleiter bis zu 3 Monaten im Jahr vertreten werden darf und alles, was darüber hinaus geht nur bei besonderem Grund (oder so ähnlich)... Gilt das dann für die Elternzeit?
Liebe Grüße,
Babette Belfaiza
Lesezeichen