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Thema: Elternzeit für Filialleiter

  1. #1
    Premium-User
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    Elternzeit für Filialleiter

    Hallo,
    ich würde gerne mal wissen, wie das gestzlich geregelt ist, wenn eine Filialleiterin in den Mutterschutz mit anschl. Elternzeit (insgesamt ca. 1Jahr) geht?!
    Muss dann aufjedenfall ein neuer Filialleiter ernannt werden? Oder reicht es aus, wenn ein Apotheker nur die Vertretung für diese Zeit übernimmt? Ich meine mich zu erinnern, dass der Filialleiter bis zu 3 Monaten im Jahr vertreten werden darf und alles, was darüber hinaus geht nur bei besonderem Grund (oder so ähnlich)... Gilt das dann für die Elternzeit?
    Liebe Grüße,
    Babette Belfaiza

  2. #2
    Premium-User Avatar von Stefanie Hitrov
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    Hallo!
    In dem Buch "Filialapothekenleitung" von Borrmann und Hoffmann (von 2011) findet sich zum Thema Mutterschutz und Elternzeit ebenfalls der Hinweis auf die 3 monatige Vertretung. Darüberhinaus wird auf die Möglichkeit hingewiesen einen Antrag auf Verlängerung der Vertretungszeit wegen "außergewöhnlicher Umstände" zu stellen.
    Mir ist allerdings nicht klar (das Buch macht dazu keine weiteren Aussagen), ob man bei der Behörde dann für die Zeit einen Vertreter benennt, oder ob es ausreicht wenn die Öffnungszeiten mit Approbiertenstunden abgedeckt sind.
    Ich hoffe das hilft schon mal ein Stückchen weiter,
    Liebe Grüße
    Stefanie Hitrov

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    132
    Hallo,
    üblicherweise wird in der Praxis ein Antrag bei der Behörde wegen Verlängerung der Vertretungszeit aufgrund außergewöhnlicher Umstände gestellt. Je nach Dauer der Elternzeit und Umständen des Einzelfalls genügt dann eine Vertretung, wenn genug Approbiertenstunden vorhanden sind, oder es wird ein neuer Filialleiter für die Abwesenheitszeit benannt. Dies richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, beides ist möglich. Wenn jemand 3 Jahre Elternzeit nimmt, muss die Filialleitung natürlich wechseln. Bei einem Jahr ist vielleicht eine bloße Verlängerung der Vertretungszeit möglich, wenn die Filialleiterin auf jedem Fall die Filialleitung behalten möchte. Natürlich bleibt Sie dann auch in der apothekenrechtlichen Verantwortung.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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