Sehr geehrte Damen und Herren,
in unmittelbarer Nachbarschaft zu unserer Apotheke praktiziert eine Heilpraktikerin. Sie bietet ihren Kunden, die weiter entfernt wohnen, den Service an, die von ihr ausgestellten Privat- Rezepte, persönlich zu uns in die Apotheke zu bringen. Wir stellen die Medikamente zusammen bzw. die Rezepturen her und beliefern die Kunden dann entweder per Boten oder per Post (Versandhandelserlaubnis muss in diesem Fall vorliegen, korrekt?). Die Kunden zahlen dann per Rechnung oder persönlich beim Boten. Muss zusätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegen, dass die Kunden damit einverstanden sind, dass die Heilpraktikerin die Rezepte in unsere Apotheke bringt? Müssen wir als Apotheke einen Datenverarbeitungsvertrag mit der Heilpraktikerin schließen, obwohl wir die Kundendaten ja nur zudem Zweck verwenden, die Rezepte zu beliefern und ggf. eine Rechnung zu stellen?
Herzlichen Dank im Voraus für die Hilfe!
Birte Strehlow
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