Hallo mal wieder!
Ich habe mal eine Frage zum Thema pharmazeutische Bedenken und Datenschutz.
Wenn wir die Rabattverträge umgehen, ist ja eine möglichst gute Erklärung auf dem Rezept von Vorteil.
Aber in wieweit muss ich den Datenschutz hier beachten?
Wenn ich jetzt meinetwegen auf dem Rezept vermerke, dass der Patient Darmkrebs hatte und nur deshalb diese eine Firma verträgt, verletzt das dann meine Schweigepflicht?
Ich weiß ja nicht in wieweit die Krankenkassen über den Patienten eh schon Bescheid wissen.
Was sagen Sie?
Vielen Dank im Voraus!
Lesezeichen