Ich habe ein GKV-Rezept, welches so zerknüddelt ist, dass es vom Drucker nicht bedruckt werden kann. Darf ich es dann für die Abrechnung selber beschriften?
Danke!
Ich habe ein GKV-Rezept, welches so zerknüddelt ist, dass es vom Drucker nicht bedruckt werden kann. Darf ich es dann für die Abrechnung selber beschriften?
Danke!
Guten Morgen,
nein, das geht leider nicht. 300 SGB V "Abrechnung der Apotheken und weiterer Stellen" sagt, dass die Kennzeichen "maschinenlesbar" auf die Verordnung übertragen werden müssen.
Also am besten ein neues Rezept anfordern.
Beste Grüße.
Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.
Lesezeichen