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Thema: Import von T-AM und BTM

  1. #1
    Premium-User
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    Import von T-AM und BTM

    Hallo, ich habe folgende Frage,
    darf ich ein AM, das auf einem T-Rezept steht, aus dem Ausland importieren? (EWR/CH oder Drittstaat)
    und wie sieht das mit BtM AM aus? Darf ich die aus EWR importieren?
    Und in welchem Gesetz/ Paragraph/ Verordnung steht das?
    Habe nur im Paragraph 73 im AMG infos über Tier-AM gefunden.

    vielen dank schon mal für eine rettende Antwort.

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo.
    Grundsätzlich ist auch das möglich (kein Ausschluss von AM-Gruppen in §73 AMG), sofern die Bedingungen nach § 73 (3) AMG eingehalten werden. Beim Import von Betäubungsmitteln (BtM) sind zudem die Vorschriften des BtM-Gesetzes, der BtM-Binnenhandelsverordnung (BtMBinHV), unter Umständen der BtM-Außenhandelsverordnung (BtMAHV) und der BtM-Verschreibungsverordnung zu beachten. Da Apotheken in der Regel nicht über die notwendige Einfuhrgenehmigung der Bundesopiumstelle verfügen, läuft die Bestellung üblicherweise über einen in Deutschland ansässigen Arzneimittelimporteur (Großhandelsbetrieb, Import-Apotheke) mit der entsprechenden Genehmigung.
    Diese verbringt das von der Apotheke bestellte Betäubungsmittel nach den Vorschriften der BtMAHV in den Geltungsbereich des BtM-Gesetzes. Nach erfolgter Einfuhr kann der Importeur das BtM mit dem in der Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung vorgeschriebene Formblatt an die Apotheken abgeben. Voraussetzung für die Einfuhr ist eine vorschriftsmäßige Verschreibung nach der BtM-Verschreibungsverordnung, die der Apotheke bei der Bestellung vorliegen muss.

    Bei T-Rezepten benötigt die Apotheke ebenfalls eine vorschriftsmäßige Verschreibung (T-Rezept).
    Die jeweilige Gültigkeitsdauer bei den Rezepten ist aufgehoben.

    Viele Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Premium-User
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    Vielen dank )

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