Hallo liebe Kollegen,
über welche Sonder-PZN sollte man die ölige Cannabidiol-Lösung abrechnen? Als normale Rezeptur oder fällt die Lösung in die Kategorie der cannabishaltigen Zubereitungen analog Dronabinol?
Vielen Dank und beste Grüße
T.Herold
Hallo liebe Kollegen,
über welche Sonder-PZN sollte man die ölige Cannabidiol-Lösung abrechnen? Als normale Rezeptur oder fällt die Lösung in die Kategorie der cannabishaltigen Zubereitungen analog Dronabinol?
Vielen Dank und beste Grüße
T.Herold
Hallo Frau Herold,
Kennen Sie schon unser Tax-ikon?
https://www.pharma4u.de/apotheker/datenbanken/tax-ikon/
Hier finden Sie die Antwort unter C wie cannabis: Sonder-PZN 06460665.
Bette Grüße
Maike Noah
Maike Noah, Apothekerin
Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter
Hallo Frau Noah!
Danke für den Hinweis.Die Angaben im Taxikon beantworten meine Frage jedoch nicht.
Sind cannabishaltige Zubereitungen nur BtM oder zählt dazu auch das Cannabidiol?
Mit vielen Dank
T.Herold
Hallo Frau Herold
siehe hierzu
https://www.deutschesapothekenportal...t_cannabis.pdf
Cannabidiol ist kein BtM.
Viele Grüße
Elke Schröder
Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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Ist mir bewusst. Ich stell die Frage mal anders: WAS ZÄHLT ZU "CANNABISHALTIGEN ZUBEREITUNGEN" - SonderPZN 06460665???
Hallo Frau Herold,
Frau Schröder hat absolut recht, da ist mir doch glatt durchgerutscht, dass Cannabidiol kein BtM ist.
-> Abrechnung somit als normale Rezeptur!
Die Antwort finden Sie unter dem von Frau Schröder angegeben link. Bitte schauen Sie es sich einmal an - NRF 22.7, 22.8., 22.11. , sowie 22.16.
Viele Grüße
Maike Noah
Maike Noah, Apothekerin
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