Guten Tag,

Wir sollen in der Krankenhausapotheke für unser Stationen die Tabletten und Kapseln zur Mitgabe auseinzeln. Allerdings werden nur die Blister zerschnitten und der entsprechende Beipackzettel hinzugefügt. Ist dies auch eine Rezeptur und muss ich die Vorgaben des § 34 ApBetrO beachten?
Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen.

C. Neidert