Hallo Frau Haamann,

ich habe mir das Kapitel im NRF durchgelesen und da steht Folgendes:

Vor Festlegung der Mindestmenge eines Rezepturbestandteils ist zunächst festzustellen, welche relative Genauigkeit für jeden einzelnen Wägeschritt nach pharmazeutischen Gesichtspunkten bei der Arzneimittelzubereitung erforderlich ist. So muss man z. B. bei Wirkstoffen und dem Gesamtansatz eine höhere Genauigkeit fordern als bei inerten Hilfsstoffen, z. B. für Dickflüssiges Paraffin zum Anreiben eines unkritischen Wirkstoffes in der Fantaschale

Ich bin der Meinung der Frau Duppel. Die Angaben sind ungenau. Wenn ich Hilfstoffe habe in einer Rezeptur was wäre die Messgenauigkeit?

Ich habe eine Rezeptur, die Glycerol 10 g beinhaltet als Hilfsstoff.

Im Artikel von DAZ https://www.deutsche-apotheker-zeitu...richtig-wiegen wird 10 % angegeben.

Gibt es genaue Auflistung mit der Wägefehlern und in welchem Gesetz kann ich das finden?

Viele Grüße

Viktor Valchev