Hallo liebe Gemeinschaft
wir haben in der Apotheke heute ein Duplikat Rezept bekommen, wobei wir das Original selbst beliefert haben.
Laut unserem Kenntnisstand dürfen wir das Rezept zu Kassenleistung nicht nochmal beliefern. Nach Rücksprache mit der
AOK wurde uns dies bestätigt.
Jedoch hatten wir letzte Woche auch ein Duplikatrezept, dass von einer anderen Apotheke ebenfalls beliefert wurden. Wir haben dass Rezept dann als Privatrezept beliefert und dir Kunden gebeten sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen zwecks möglicher Erstattung.
Kurze Zeit später rief die Krankenkasse erbost an und meinte, dass seit letztem Jahr alles erstattet wird.
Kennt da jemand zufällig die genauen Rahmenbedingungen?
Unser Kenntnisstand ist, dass Duplikate die bereits beliefert wurden auf Kassenleistungen nicht nochmal auf Kassenleistung abgerechnet werden dürfen.
MfG
Christian Otto
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