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Thema: "BTM-Rest"

  1. #1
    Premium-User Avatar von Stefanie Hitrov
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    "BTM-Rest"

    Guten Tag,

    ein Kollege, hat in seiner Apotheke oft mit Substitutions-Patienten und -Belieferungen zu tun. Gestern diskutierten wir folgendes Szenarium:
    Ein ordnungsgemäß ausgestelltes Rezept über Buprenorphintabletten 7St für 5 Tage (Die Patientin bekommt an 3 Tagen eine Tablette und an 2 Tagen 2 Tabletten) wird von der Patientin abgegeben. Sie erscheint aber am letzten Tag nicht, an dem ausgemacht war, die Rezeptgebühr zu begleichen und die letzten 2 Tabletten auszugeben.
    Folglich sind jetzt 2 Tabletten übrig! Was macht man mit denen? Die Patientin hat ja keinen Anspruch mehr darauf, weil 1. die Abgabefrist überschritten ist und 2. auf Rezept die Daten der Einnahme vermerkt sind.
    Rechnet man das Rezept komplett ab, oder muss man eine Teilmenge bedrucken?

    Ich bin gespannt auf Ihre Antworten

  2. #2
    Premium-User
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    Diese Frage finde ich sehr interessant.
    Generell würde ich zuallererst den Arzt über das Nichterscheinen des Patienten informieren, denn schließlich ist das eindeutig ein Fall von "Therapieversagen". Denn der Patient muss schließlich für eine sinnvolle Substitution (und da sind ja diverse Auflagen zu beachten, schließlich ist es ja auch keine günstige Sache, die da von der Krankenkasse bezahlt wird!) sein Mittel täglich einnehmen.
    Abrechnen würde ich trotzdem das ganze Rezept, denn ansonsten teilt man ja eigentlichauf diesem Weg die Therapie-Untreue des Patienten mit, bin mir aber nicht sicher, ob das so in Ordnung wäre!?

  3. #3
    Premium-User Avatar von dude
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    und wenn die patientin am letzten tag kommen würde: die apo zahlt den vollen ek, also berechne ich auch den vollen vk, oder will man dabei auch noch ein minus machen?! sprich will man nur 1/7 berechnen, wenn sie am letzten tag kommt?! wie man in zeiten des amnog und der netten retaxationen der kassen darüber überhaupt nachdenken kann, ist mir ein rätsel...

  4. #4
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Hitrov,

    Zitat Zitat von Stefanie Hitrov Beitrag anzeigen
    Sie erscheint aber am letzten Tag nicht, an dem ausgemacht war, die Rezeptgebühr zu begleichen
    Puh, blöd gelaufen. Wenn Ihnen die Patientin bisher zuverlässig vorgekommen ist, haben Sie natürlich nicht damit gerechnet, dass sie die Zeche prellen wird... Daraus haben jetzt sicher alle Leser dieses Threads gelernt, dass man (vor allem) suchtkranke Patienten direkt bezahlen lässt!!!

    Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Da ist wohl bei der Aufsicht dieses Unterforums etwas schief gelaufen
    Wenn Sie Fragen zum "Pharmazeutischen-Recht" haben, posten Sie Ihren Fragen am besten ins das Unterforum von Dr. Ravati http://www.pharma4u.de/forum/forumdi...utisches-Recht. Das Recht-Forum von Dr. Peters zielt mehr auf Medizin-Recht ab (hier gab es z.B. mal eine Frage zur Schweigepflicht); da er kein Apotheker ist, kann er Ihre Frage, die das Recht in der Apothekenpraxis betrifft, nicht beantworten.
    Nichts desto trotz wäre es nett von Dr. Peters gewesen, wenn er die Frage an Kollegen aus der Praxis delegiert hätte. Entschuldigen Sie also nochmals die lange Wartezeit auf Ihre sehr gute Frage, die Ihnen Dr. Ravati sicher zeitnah noch beantworten wird.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  5. #5
    Premium-User Avatar von Dr. Alexander Peters
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    Meine liebe Aufsichtsbehörde,
    selbst einem gutwilligen Kompetenzmanager geschieht es schon einmal, eine Frage zu übersehen - gerade wenn er zum Zeitpunkt der Fragestellung im Urlaub ist. Dann ist natürlich, selbst wenn er dennoch nett ist, auch keine Delegation möglich.
    Die Antwort kann ich aber tatsächlich nicht aus der Hüfte schießen, daher bin ich für eine Antwort von Herrn Dr. Ravati durchaus dankbar.
    Liebe Grüße
    Dr. Th. Alexander Peters

  6. #6
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    1.327
    Hallo liebe Kollegen,

    in so einem Fall dürfen Sie gem. den Bestimmungen der AM-Lieferverträge den vollen Preis berechnen, denn der Azrt hat hier NICHT explizit eine Teil-Menge verordnet, sondern eine VOLLE GESAMT-Menge (auch wenn die Apotheke die 5 oder 6 x abgibt; das ist hier nicht erheblich!) Es wird also nicht danach abgerechnet, wieviele EDOs der Patient nimmt, nicht nimmt oder wegschmeißt, sondern das, was der Arzt verordnet hat.
    Hat der Arzt WIRKLCIH eine TEIL-Menge verordnt, die es im HAndel NICHT gibt, dann muß die Apotheke einen Blick in die Hilfstaxe werfen. Finden Sie dort keine konkrete Teilmengen-Berechnungsvorschrift, dann kann als Rezeptur immer der EK der kleinesten geeigneten Packung + 90% herangezogen werden oder der VK der Packung. (nochmal: ergibt sich aus der Hilfstaxe - bitte reinschauen) - und: das Konsumverhalten des Patienten hat keinen Einfluß auf die Erstattungs-Fähigkeit.

    mit besten Grüßen

    Dr. Alexander Ravati
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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