Guten Morgen,
können Sie mir bitte sagen, welche Anforderungen an den Lagerraum bzw. sonstige erfüllt werden müssen, wenn alkoholische Desinfektionsmittel wie Sterillium in großen Mengen (>100l) gelagert werden sollen.
Vielen Dank im Voraus.
Guten Morgen,
können Sie mir bitte sagen, welche Anforderungen an den Lagerraum bzw. sonstige erfüllt werden müssen, wenn alkoholische Desinfektionsmittel wie Sterillium in großen Mengen (>100l) gelagert werden sollen.
Vielen Dank im Voraus.
Zu dieser Frage könnte man viel schreiben.
Alkoholische Hände- (und Haut-) desinfektionsmittel sind Arzneimittel. Dann gibt es bei diesen Produkten einen recht weiten Alkoholgehalt, von um die 50% bis zu fast 100%. Für die Lagerung von Arzneimitteln gelten die "üblichen" Bedingungen.
Bei Lagermengen > 20kg (maximal 200kg, bitte bei Alkohol beachten: Masse ungleich Volumen) und H Kennzeichnung 224 oder 225 (Sicherheitsdatenblatt) wären die Regelungen der TRGS 510 analog anzuwenden. Das wären feuerhemmende Abtrennung (mindestens F 30), ausreichende Belüftung, wiederkehrende Kontrolle auf Beschädigung der Lagerbehälter, Lagersystem (Regal, Schrank) ausreichend belastbar. Keine Lagerung von bruchgefährdeten Gebinden. Eine Lagerung im häufig noch zu findenden Lagerraum für brennbare Flüssigkeiten ist somit problemlos möglich, sofern die Arzneimittel von anderen Stoffen getrennt aufbewahrt werden (z.B. gesonderter Lagerbereich oder Schrank).
Es empfielt sich aber, je nach (unterschiedlichen Stoffen), eine Gefährdungsbeurteilung anzufertigen. Der Mengenbereich 100L liegt in einem Grenzbereich, der (bei Arzneimitteln) ggf. die Lagerung auch ohne die Anwendung der Regeln für Gefahrstoffe erlaubt.
Unter 20kg gibt es keine wesentlichen Bestimmungen, über 200kg wäre auf jeden Fall eine gesonderte Beurteilung unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse sinnvoll.
Für Produkte mit H 226 gelten andere Lagermengen, hier können bis zu 1000kg gelagert werden. Bei Mischlagerung (H 224 - H 225 - H 226, ggf. mit H 227) und Mischlangerung mit wassenunköslichen brennbaren Flüssigkeiten wäre wiederum eine Beurteilung sinnvoll.
Lagerung liegt dann vor, wenn die Stoffe länger als 48 Stunden vorrätig gehalten werden.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Detlev Bregulla
Geändert von Dr. Detlev Bregulla (12.03.2018 um 08:15 Uhr)
Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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Guten Morgen Herr Dr. Bregulla,
vielen Dank für die ausführliche Beantwortung, die mir sehr hilft.
Freundliche Grüße
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