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Thema: Kennzeichnung von Deos im Pumpspender

  1. #1
    Premium-User
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    Kennzeichnung von Deos im Pumpspender

    Sehr geehrter Herr Dr. Bregulla,

    ich habe eine Frage zur Kennzeichnung von Deos.

    Eine Kosmetikfirma bietet Deos im Pumpspender an, die noch die alten (orangen) Gefahrensymbole tragen.
    Wir (und auch unsere Apothekerkammer) sind der Meinung, dass dies so nicht mehr zulässig ist.

    Die Firma hat uns auf Nachfrage folgendes mitgeteilt:

    "Aerosole unterliegen der Kennzeichnungspflicht nach der EU-Aerosolrichtlinie. Dort ist das Flammensymbol in der Raute vorgeschrieben.
    Alle anderen Produkte werden nach Maßgabe von uns als Hersteller gekennzeichnet und unterliegen daher nicht den Vorgaben, das Flammensymbol in der Raute zu verwenden. Daher kann dort auch das alte Flammensymbol mit der orangen Flamme verwendet werden. "

    Gibt es tatsächlich für Pumpspender Ausnahmen???

    Ich dachte die alten Symbole dürften gar nicht mehr verwendet werden?!

    Schon mal vielen Dank für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen,
    D. Lüdeling

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Sofern die Zusammensetzungs des Deos (entzündliche Bestandteile) die Einstufungsgrenzwerte für die Verwendung des Symbols GHS02 erfüllt, muss nach meiner Einschätzung auch zwingend das "neue" Symbol verwendet werden. Die Abverkaufsfristen und alle anderen Ausnahmen zur Verwendung der alten Symbole können hier nicht greifen.

    Da der Anbieter ja selber eine Kennzeichnung vornimmt (wenngleich nicht korrekt), und damit offenbar auch der sachliche Grund gegeben ist, sehe ich auch keine sonstigen Ausnahmen, wie sie z.B. für Parfüms und ähnliches gelten.

    Sie und ihre Apothekenkammer haben aus meiner Sicht Recht.

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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