Sehr geehrter Herr Dr. Bregulla,
ich habe eine Frage zur Kennzeichnung von Deos.
Eine Kosmetikfirma bietet Deos im Pumpspender an, die noch die alten (orangen) Gefahrensymbole tragen.
Wir (und auch unsere Apothekerkammer) sind der Meinung, dass dies so nicht mehr zulässig ist.
Die Firma hat uns auf Nachfrage folgendes mitgeteilt:
"Aerosole unterliegen der Kennzeichnungspflicht nach der EU-Aerosolrichtlinie. Dort ist das Flammensymbol in der Raute vorgeschrieben.
Alle anderen Produkte werden nach Maßgabe von uns als Hersteller gekennzeichnet und unterliegen daher nicht den Vorgaben, das Flammensymbol in der Raute zu verwenden. Daher kann dort auch das alte Flammensymbol mit der orangen Flamme verwendet werden. "
Gibt es tatsächlich für Pumpspender Ausnahmen???
Ich dachte die alten Symbole dürften gar nicht mehr verwendet werden?!
Schon mal vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
D. Lüdeling
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