Prinzipiell ja.

Es ist aber gründlich zu überprüfen, wofür das Gemisch benötigt wird (Substitutionsprüfung) und ob es sich um eine Abgabe zur privaten/gewerblichen Abgabe handelt. Problematisch ist, dass es für Königswasser meiner Kenntnis nach keine Sicherheitsdatenblätter (zumindest) in Deutsch gibt und es somit mit der Information etc. schwierig werden könnte. Je nach gewünschter Zusammensetzung wäre das alles kompliziert.

Ich würde daher hier keine Abgabe durchführen, sondern dem Kunden ggf. die Einzelchemikalien in passender (kleiner) Menge zur Verfügung stellen.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Detlev Bregulla