Guten Tag,

bei uns liegt folgendes Problem vor: Wir sind eine Kauflandapotheke und haben am Sonnabend bis 20 Uhr geöffnet. Nun geht eine Apothekerin bald in Elternzeit und wir finden keinen Nachfolger, sodass es nur unter einem immensen Aufwand möglich sein wird, die Anwesenheit eines Apothekers/PI zu gewährleisten.
Eine enorme Erleichterung wäre eine Verkürzung der Öffnungszeiten.
Ich kann mich vage an den Recht-Unterricht der Kammer erinnern, dass Center Apotheken in diesem Fall schlechte Karten haben, dennoch würde ich gerne wissen, welche Rechtstexte die Öffnungszeiten festlegen und ob es hier (Ver-)handlungsspielraum gäbe.
Kann mir zu diesem Thema jemand weiter helfen? Eine Ausnahme-/Übergangsregelung wäre hier vollkommen genügend.

Vielen Dank im Vorraus und liebe Grüße