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Pandemiebevorratung im Filialverbund
Hallo liebes Pharma4u-Team,
ist es rechtlich erlaubt, die Bevorratung für Pandemiefälle für Filialverbünde in nur einer der Apotheke zu lagern?
Leider konnte ich keine Informationen dazu finden...
vielen Dank für Ihre Hilfe
A.Kiefer
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Hallo Frau Kiefer,
Ihre Frage ist interessant.
Die Bevorratung für Pandemiefälle ist von der Zuständigkeit her in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Bei uns in NRW liegt die Zuständigkeit bei den Apothekerkammern.
Fragen Sie doch bei Ihrer zuständigen Überwachungsbehörde nach.
Beste Grüße
Hans-Ulrich Thielmann
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Danke für die schnelle Antwort, das hilft schon sehr weiter!
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