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Thema: Entlassmanagement

  1. #1
    Premium-User
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    28.07.2011
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    7

    Entlassmanagement

    Guten Tag,

    uns liegt folgendes Rezept vor als Entlassmamagement:

    Pennadeln 6mm N1
    Dg insulinpfl. Diabetes mell. Typ 2
    voraussichtliches Entlassdatum: 15.03.18

    Das Rezept ist heute (08.03.18) ausgestellt.

    Kann das überhaupt so beliefert werden? Die Patientin befidnet sich NOCH im Krankenhaus!

    Aus unseren Informationen kann ich da gar nix rauslesen.

    Danke!

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    299
    Hallo Frau Arnold.

    Nach meinem Rechtsverständnis ist das Rezept nicht gültig, weil der Patient noch stationär im KH liegt. Nach § 39 SGB V und § 2 des Rahmenvertrages für das Entlassmanagement ist festgelegt, dass es
    um die bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung
    geht.
    Vermutlich möchte das KH Kosten sparen?!
    Ansonsten fragen Sie doch mal bei der Kammer / beim Verband nach, wie die diese Situation einschätzen.

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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