Hallo,
ich habe ein paar Fragen zur Doku bei der Gefahrstoffabgabe.

1. Ist es richtig, dass die Doku nicht länger als 5 Jahre aufbewahrt werden muss?
2. Es gibt ja die relativ neuen Übersichten von der ABDA zur Abgabe an Privatpersonen und an berufl. Verwender. Verstehe ich es richtig, dass man beispielsweise Aceton an Arztpraxen abgeben kann, ohne dass überhaupt etwas dokumentiert werden muss?

Vielen Grüße!