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Thema: Handhabung Jahresarbeitszeitkonto

  1. #1
    Premium-User
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    Handhabung Jahresarbeitszeitkonto

    Sehr geehrter Herr Hassel,

    mein Arbeitgeber möchte mit mir ein Arbeitszeitkonto vereinbaren.

    Nach §4 des BRTV ist es schriftlich zu führen, wöchentliche geleistete Arbeitsstunden sind gegenzuzeichnen und eine Abrechnung erfolgt am Ende des Ausgleichzeitraums. So weit, so gut.

    Meine vertragliche Arbeitszeit beträgt 35h/Woche, davon werden 32,25h (Mo:10h, Mi:5h, Do:10h, Fr:5h und jeden 2. Sa:4,5h) wöchentlich abgeleistet. Die restlichen 2,75h dienen dann zur Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall bzw. für Notdienste.

    Fragen, die nun aufgekommen sind:

    1) Wenn im BRTV steht, "Tage, an denen der Mitarbeiter Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat (z. B. Krankheit, Urlaub,
    Feiertage), werden mit der in Absatz 2 vertraglich festgelegten regelmäßigen Arbeitszeit des Mitarbeiters in das Arbeitszeitkonto
    eingestellt.", heißt das dann, dass ich mir für eine Woche Urlaub 35h aufschreiben darf?

    2) Wenn zu Frage 1) die Antwort ja ist: Wie verhält es sich, wenn ich z.B. nur einen Tag Urlaub nehme oder krank gemeldet bin
    bzw. ein Feiertag auf einen meiner Arbeitstage fällt? Wie berechnet man das dann? 2,75h geteilt durch 4,5Tage/Woche gleich ca.
    0,6h =35min oder 2,75h geteilt durch 32,25h/Woche gleich ca. 0,085h und das dann multipliziert mit der Stundenanzahl, die man
    eigentlich an dem Tag gearbeitet hätte?

    Mit freundlichen Grüßen

    Cat

  2. #2
    Premium-User
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    1
    Zum Thema Arbeitszeit und Feiertage wird es bei uns so gehandhabt, dass die (eigentliche) wöchentliche Arbeitszeit geteilt durch die Anzahl der theoretischen Arbeitstage als Stundenanzahl für Feiertage gilt. Bei 35 h und 6 Tage-Woche sind das also 35/6 = 5,83 h pro Tag. Fällt der Feiertag auf deinen Mittwoch, hast du also 0,83 h plus, fällt er auf deinen Montag machst du 4,17 h minus, denn du wurdest ja eigentlich gar nicht für den Tag geplant (ist ja ein freier Tag), also greift die Durchschnittszeit. Natürlich kann dein Chef das anders handhaben und dir deine "eigentlich geleistete Arbeitszeit" vergüten, fairer ist es aber mit der Durchschnittszeit.

    Und zu 1): Du schreibst dir im Urlaub keine Zeiten auf, es heißt nur, dass du im Urlaub weder plus noch minus machst, weshalb es mit der "vertraglich festgelegten regelmäßigen Arbeitszeit des Mitarbeiters" ausgeglichen wird.
    Geändert von Uta Helmecke (07.02.2018 um 11:41 Uhr)

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