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Thema: Wunddesinfektion bei fehlender Tetanus Impfung

  1. #1
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    Wunddesinfektion bei fehlender Tetanus Impfung

    Hallo zusammen,

    bin schon öfter darauf gestoßen bzw. habe gelesen, dass man bei fehlender Tetanusimpfung keine Wunddesinfektion vornehmen darf. 1.) Warum ist das so? und 2.) Gilt das für alle Desinfektionsmittel?, da ich nämlich vermutet hätte, dass Desinfektionsmittel, die sporizid wirken, dann auch gegen vorhandene Tetanus Sporen wirksam wären

    LG

  2. #2
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Hallo,

    diese Behauptung hinterfrage ich.

    Ich kann nichts finden was darauf hinweist, dass das Wund-Management davon abhängt, dass man einen Tetanus-Schutz hat oder nicht; sowohl nicht in einer australischen Leitlinie als auch nicht in den allgemeinen Empfehlungen der WHO zur Prävention und zum Management von Wundinfektionen.

    Wo haben Sie das denn gelesen?

    Beste Grüße,
    Oliver Scholle
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
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  3. #3
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    Hallo,

    mir fehlt hier ein wenig der Zusammenhang, wo dieser Hinweis gefunden wurde. Man kann nämlich auch einfach so argumentieren, dass bei ungeimpften Menschen immer der Arzt zur Wundversorgung eingeschaltet werden sollte, um ggf. die passive / aktiv-passive Impfung nachzuholen. Mit der Empfehlung zur "einfachen" Wunddesinfektion könnten Laien meinen, dass alles notwendige getan ist und deshalb gerade nicht zum Arzt gehen. Prinzipiell wird auch der Mediziner nach Erhebung der Impfanamnese natürlich die Wunde desinfizieren.
    Die sporozoide Wirkung von Desinfektionsmitteln hängt übrigens erheblich von der Einwirkzeit ab und erfaßt naturgemäß nur den Behandlungsort - wenn die Erreger sich über die Blutbahn verteilen, hat ein lokales Desinfiziens keinen ausreichenden Effekt!
    Wichtigster Wundreinigungsmechanismus ist übrigens das Bluten - so wird ein großer Teil der Erreger direkt aus der Wunde ausgeschwemmt...

    Also: Menschen ohne Tetanusimpfung oder mit unklarem Impfstatus (es gilt nur, was auch schriftlich dokumentiert wurde - also: Impfbuch parat haben!) und einer Verletzung gehören natürlich erstversorgt und dann sofort zum Arzt!

    Herzliche Grüße
    Claudia Wegener
    Claudia Wegener, Apothekerin, Ihre Expertin in den Recht-Foren von pharma4u.
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