Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Zusatzurlaub nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit

  1. #1
    Kompetenz-Manager Avatar von Christian Wald
    Registriert seit
    01.03.2011
    Ort
    Bochum
    Beiträge
    16

    Zusatzurlaub nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit

    Hallo!

    BRTV § 11 3. regelt den Urlaubsanspruch für alle Mitarbeiter (33 Tage). Es heißt weiter, dass nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit
    ein Zusatzurlaub von einem Werktag gewährt wird. Nach Ansicht einiger Mitarbeiter ist dies nicht eindeutig geregelt.

    Frage: Ist das nur einmalig gemeint, d. h. 34 Tage sind das absolute Maximum, oder bekommt man "alle" 5 Jahre einen Zusatztag gewährt? Bei Mitarbeitern, die z. B. 15 oder 20 Jahre im Betrieb sind, dann 3 bzw. 4 Zusatztage?

    Freundliche Grüße

    Christian Wald
    Beste Grüße, Christian Wald, Apotheker

    Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete,
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter. Für eine offizielle Auskunft wenden Sie sich bitte stets an die für Sie zuständige Kammer bzw. Überwachungsbehörde

  2. #2
    Premium-User Avatar von Stefanie Hitrov
    Registriert seit
    16.01.2011
    Beiträge
    39
    Ich kenne das nur als einmalige Anrechnung. Und wird in den Apotheken, die ich kenne nur so praktiziert

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Christian Wald
    Registriert seit
    01.03.2011
    Ort
    Bochum
    Beiträge
    16
    Hallo, danke erstmal für die Einschätzung.
    Wir haben es seit Jahren auch so gehandhabt. Dennoch finde ich die Wortwahl im BRTV nicht eindeutig gewählt, sodass sich Platz für Interpretationen ergibt.

    VG

    Christian Wald
    Beste Grüße, Christian Wald, Apotheker

    Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete,
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter. Für eine offizielle Auskunft wenden Sie sich bitte stets an die für Sie zuständige Kammer bzw. Überwachungsbehörde

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
    Registriert seit
    15.12.2010
    Beiträge
    132
    Hallo zusammen,
    wie schon von Ihnen angeführt, heißt es im BRTV nach 5-jähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit wird ein Zusatztag gewährt. Dies ist nur einmalig gemeint, da man auch nur einmal eine 5-jährige ununterbrochene Betriebszugehörig hat. Anderenfalls müsste es heißen, dass nach 10-jähriger, 15- jährige usw. ein weiterer Urlaubstag gewährt würde. Dies ist aber nicht der Fall. In der Kommentierung des BRTV ist zudem eindeutig festgehalten, dass der Höchsturlaubsanspruch 34 Werktage beträgt.
    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Christian Wald
    Registriert seit
    01.03.2011
    Ort
    Bochum
    Beiträge
    16
    Hallo,

    danke für die kompetente Antwort!

    Christian Wald
    Beste Grüße, Christian Wald, Apotheker

    Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete,
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter. Für eine offizielle Auskunft wenden Sie sich bitte stets an die für Sie zuständige Kammer bzw. Überwachungsbehörde

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •