Hallo!
BRTV § 11 3. regelt den Urlaubsanspruch für alle Mitarbeiter (33 Tage). Es heißt weiter, dass nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit
ein Zusatzurlaub von einem Werktag gewährt wird. Nach Ansicht einiger Mitarbeiter ist dies nicht eindeutig geregelt.
Frage: Ist das nur einmalig gemeint, d. h. 34 Tage sind das absolute Maximum, oder bekommt man "alle" 5 Jahre einen Zusatztag gewährt? Bei Mitarbeitern, die z. B. 15 oder 20 Jahre im Betrieb sind, dann 3 bzw. 4 Zusatztage?
Freundliche Grüße
Christian Wald
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