Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Arzneimittelversorgung in Justizvollzugsanstalten

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    28.01.2011
    Beiträge
    19

    Arzneimittelversorgung in Justizvollzugsanstalten

    Hallo,

    ich bin gerade dabei über "Sonderformen" von Apotheken zu recherchieren und haben hierzu eine eher ungewöhnliche Frage. Können Sie mir weiterhelfen bezüglich der Arzneimittelversorgung in Justizvollzugsanstalten? Gibt es hierzu gesetzliche Regelungen? Ist es richtig, dass dort kein Apotheker vor Ort sein muss, der die "Apotheke" beaufsichtigt. Ich habe gelesen, dass es reicht, wenn dort 2x im Jahr eine Begehung durch einen Apotheker durchgeführt wird.
    Kennen Sie noch weitere Sonderformen? Vielen Dank im Voraus.

  2. #2
    Premium-User
    Registriert seit
    22.05.2016
    Beiträge
    9
    Zur Arzneimittelversorgung in Justizvollzugsanstalten kann ich jetzt nichts sagen, aber zum Beispiel in Altenheim ist ja auch nicht ständig ein Apotheker vor Ort, sonder es findet nur 2x pro Jahr eine Begehung statt...
    Im Krankenhaus die Stationen werden auch 2x jährlich begangen.

  3. #3
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
    Registriert seit
    05.01.2011
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    1.732
    Guten Morgen ass100,

    eine kurze Internetrecherche hat ergeben, dass es sich wohl um "JVA versorgende Apotheken handelt". Die Analogie von Frau Küchenberg zum Altenheim passt somit.

    Dennoch habe ich Ihre Frage in den Bereich von Prof. Helmstädter verschoben, da ich vermute, dass er hierzu etwas sagen kann.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Geändert von Maike Noah (16.01.2018 um 08:00 Uhr) Grund: Tippfehler
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  4. #4
    Premium-User
    Registriert seit
    28.01.2011
    Beiträge
    19
    Vielen Dank.

  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Prof. Dr. Axel Helmstädter
    Registriert seit
    21.12.2010
    Beiträge
    51
    ... das Vertrauen ehrt mich, aber ich glaube, das ist keine wirklich historische Frage ...
    Rein pharmazeutische bzw. gefühlsmäßig scheint mir aber auch die Analogie zu Versorgungsformen wie Altenheim, Rettungsdienst etc. plausibel. Auch dort wird nicht regelhaft ein Apotheker vorhanden sein, sodass wenigstens über einen Versorgungsvertrag ein Art Qualitätssicherung auch mit Kontrolle der Vorräte, Schulung des Personals erreicht wird. Ausgefeilte Regelungen gibt es auch für Kauffahrteischiffe, bei denen ja auch kein Apotheker und oft auch kein Arzt mit an Bord ist.

    Sorry und herzliche Grüße
    A. Helmstädter
    Ihr Experte im Forum Pharmazie-Geschichte
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •