Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: fristlose kündigung

  1. #1
    Premium-User Avatar von Stefanie Hitrov
    Registriert seit
    16.01.2011
    Beiträge
    39

    fristlose kündigung

    Guten Tag,

    letzte Woche hat unsere Filialleiterin im Urlaub der Chefin fristlos gekündigt.
    Mit der Begründung ihre Autorität sei durch den zweiten Apotheker bei den Mitarbeitern (PTAs) untergraben worden, der [zweite Apotheker] sich auf die Rückendeckung der Chefin beruft. Und desweiteren sei das Vertrauensverhältnis zur Chefin nun nicht mehr gegeben.
    Ist diese fristlose Kündigung arbeitsrechtlich haltbar?
    Und wenn (wahrscheinlich) nein: geht diese Kündigung in eine fristgerechte Kündigung über? Zu welchem Termin?
    Hinzu kommt, dass die Filialleiterin vor dem Urlaub der Chefin fristgerecht gekündigt hat und zwar zum 30.9. also mehr als 6 Wochen vor Quartalsende.

    Und noch eine Frage:
    Was ist der Kammer jetzt zu melden? Ich werde die Filialleitung ab 1.10. übernehmen (früher komme ich aus meinem Vertrag nicht raus). Reicht es mitzuteilen, dass die Arbeitszeiten abgedeckt sind durch Vertreter (also der zweite Apotheker plus Vertreterin von "der Straße"), eine neue Leitung ab 1.10. bereitsteht und die Filialleiterin zwischenzeitlich nicht arbeitet (theoretisch hätte sie ja auch vom Laster überrollt worden sein...Filialleiter fallen ja nicht so vom Himmel) oder ist irgendwo gesetzlich fixiert, dass sofort jemand neues als Filialleiter benannt werden muss?

    ich bin schon sehr gespannt auf Ihre Antworten

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
    Registriert seit
    15.12.2010
    Beiträge
    132
    Hallo Frau Hitrov,
    natürlich kann man eine Kündigung nur beurteilen, wenn man die Einzelheiten kennt, aber für eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers ist genauso ein wichtiger Grund erforderlich wie bei einer fristlosen Kündigung des Arbeitgebers. Ein Bruch des Vertrauensverhältnisses ist zwar ein wichtiger Grund, aber es müssten konkrete Dinge wie Beleidigungen, Verdächtigungen oder etwas in der Art zusätzlich vorliegen. Bei einer unberechtigten Kündigung könnte der Arbeitgeber immerhin Schadensersatz verlangen (wenn z.B. die Apotheke geschlossen werden müsste aufgrund fehlendem Filialleiter.

    M.E. ist der Behörde ein neuer Filialleiter zu benennen. Eine einfache Vertretung reicht nicht aus, es muss jemand die apothekenrechtliche Verantwortung gem. §2 Abs.5 Nr.2 ApoG übernehmen. Dies geht auch übergangsweise durch einen angestellten Approbierten, bis Sie am 1.10.übernehmen.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •