Guten Tag,
letzte Woche hat unsere Filialleiterin im Urlaub der Chefin fristlos gekündigt.
Mit der Begründung ihre Autorität sei durch den zweiten Apotheker bei den Mitarbeitern (PTAs) untergraben worden, der [zweite Apotheker] sich auf die Rückendeckung der Chefin beruft. Und desweiteren sei das Vertrauensverhältnis zur Chefin nun nicht mehr gegeben.
Ist diese fristlose Kündigung arbeitsrechtlich haltbar?
Und wenn (wahrscheinlich) nein: geht diese Kündigung in eine fristgerechte Kündigung über? Zu welchem Termin?
Hinzu kommt, dass die Filialleiterin vor dem Urlaub der Chefin fristgerecht gekündigt hat und zwar zum 30.9. also mehr als 6 Wochen vor Quartalsende.
Und noch eine Frage:
Was ist der Kammer jetzt zu melden? Ich werde die Filialleitung ab 1.10. übernehmen (früher komme ich aus meinem Vertrag nicht raus). Reicht es mitzuteilen, dass die Arbeitszeiten abgedeckt sind durch Vertreter (also der zweite Apotheker plus Vertreterin von "der Straße"), eine neue Leitung ab 1.10. bereitsteht und die Filialleiterin zwischenzeitlich nicht arbeitet (theoretisch hätte sie ja auch vom Laster überrollt worden sein...Filialleiter fallen ja nicht so vom Himmel) oder ist irgendwo gesetzlich fixiert, dass sofort jemand neues als Filialleiter benannt werden muss?
ich bin schon sehr gespannt auf Ihre Antworten
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