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Thema: Begriffsdefinitionen für BWL

  1. #1
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    Begriffsdefinitionen für BWL

    Hallo,
    im Rahmen der Vorbereitung für das dritte Staatsexamen bin ich auf 2 Begriffe der Betriebswirtschaftslehre gestoßen, die ich leider nicht definieren kann. Es handelt sich um "stille Reserve" und "stilles Darlehen".
    Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn mir jemand erklären kann, um was es sich dabei handelt.
    Dankeschön und mit freundlichen Grüßen,
    Juana Walter

  2. #2
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo Frau Walter,
    wenn auch etwas spät, so hoffe ich doch rechtzeitig etwas Licht ins Dunkel zu bringen:
    Eine "stille Reserve" schreibt das Gabler Lexikon: "http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/stille-reserve.html"

    Wikipedia schreibt dazu, dass stille Reserven auch z.B. in Grund und Boden stecken können (https://de.wikipedia.org/wiki/Stille_Reserven#Arten).
    Gehört mir das Grundstück, auf dem die Apotheke steht, dann werde ich es ja in der Regel nicht veräußern. Will ich es aber doch, da ich Geld brauche, kann ich dieses Kapital nutzen und diese Reserve heben (veräußern). Nun ist es nicht so gut, wenn meine Apotheke auf fremdem Boden steht. Daher kann ich den Boden zurück leasen "Sell and Lease back" genannt. Firmen nutzen dieses Verfahren auch oft um ihr Firmengebäude zu veräußern und so Eigenkapital zu erhalten.
    Fremdkapitalfinanziert wäre das Gebäude/ der Boden, wenn ich dafür einen Kredit in Anspruch genommen hätte.
    Das Grundstück oder Gebäude wird zwar verkauft (was mir Eigenkapital einbringt, welches ich z.B. zur Schuldentilgung nutzen kann), ich lease es aber gleichzeitig für einen geringeren Betrag zurück und kann so die Bilanz aufhübschen und mir die Zahlungsfähigkeit sichern.

    Stille Gesellschaft : http://wirtschaftslexikon.gabler.de/...ellschaft.html. Vertretung ausschließlich durch Inhaber (im Gegensatz zur GbR, hier sind alle Anteilseigner "nicht still"). Die Gesellschafter treten nach aussen nicht in Erscheinung.

    Stilles Darlehen habe ich noch nie gehört und auch nichts dazu gefunden. Eventuell passt aber "Stille Beteiligung". Das würde m.E. zum stillen Gesellschafter einer stillen Gesellschaft passen.
    "Der Investor beteiligt sich zwar am Handelsgeschäft eines anderen, tritt dabei aber nicht nach außen erkennbar als Gesellschafter auf. Er leistet seine Einlage in das Unternehmensvermögen und erlangt als Gegenleistung eine Gewinnbeteiligung. " http://www.gk-law.de/Stille-Beteilig...317333755.html

    BWL- Profis mögen hier bitte korrigierend eingreifen, wenn nötig.

    Gruß und Gesundes Neues,
    C. Stackmann

    PS: Frohes und Erfolgreiches Neues Jahr und viel Erfolg bei den Prüfungen!
    Geändert von Christoph Stackmann (08.01.2018 um 22:20 Uhr)

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