Hallo!
Ich habe 2 Fragen:
1. Bei Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch hat der Apotheker die Pflicht mit geeigneten Maßnahmen entgegenzutreten. Konkretes Beispiel: ein Kunde besorgt sich regelmäßig von 2 unterschiedlichen Ärzten Rezepte über Zopiclon. Die beiden Ärzte wissen nichts von den Verordnungen des jeweils anderen. Wie verhält es sich hier mit der Schweigepflicht? Darf man erst nach schriftlicher (?) Einwilligung des Patienten mit den Ärzten sprechen und von der Situation berichten? Gibt es eine VO die so etwas regelt? Man sollte ja zuerst versuchen, den Patienten auf das Gefahrenpotential hinzuweisen. Doch wenn dies nichts an der Situation ändert...?
2. Wie verhält es sich mit der Haftung von angestellten Apothekern? Haften die auch mit ihrem "Häuschen" oder gilt das nur für den Apothekenleiter?
Vielen Dank schon mal!
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