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Thema: Abgabe von Lebensmittelfarbstoff

  1. #1
    Premium-User
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    Abgabe von Lebensmittelfarbstoff

    Hallo,
    bei uns herrscht Uneinigkeit über die Abgabe von Lebensmittelfarbstoff an Stationen.

    Muss ich hier eine Identitätsprüfung vornehmen und es dann als Rezeptur/Defektur behandeln oder kann man den Lebensmittelfarbstoff, da er kein Arzneimittel ist, direkt liefern, auch wenn es sich nicht um eine Endverbraucherpackung handelt?

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo,

    puh, das ist eine schwierige Frage.
    Also Identitätsprüfungen müssen Sie NUR für AM machen.
    Wenn Sie daraus eine AM-Deklaration im Rahmen der Rezeptur inkl. Kennzeichnung nach § 14 ApBetrO machen, dann haben Sie deklaratorisch ein (Präsentations-)AM hergestellt (wenn das so wäre, wäre natürlich auch die Identitätsprüfung vorgeschrieben).

    Wenn Sie es unverändert als deklariertes Lebensmittel abgeben, dann ist es kein Problem.

    Wenn Sie am Lebensmittel Veränderungen vornehmen (durch Umfüllen, Abpacken und Kennzeichnen nach LM-rechtlichen Vorschriften), dann stellen Sie ggf. in der Apotheke ein neues LM her. Hier endet aber typischerweise die Kompetenz und auch Zuständigkeit von AM-Überwachungsbehörden (und ehrlich gesagt auch meine).

    Ich empfehle Apotheken, die (gewerblich!) LM (Auch NEM, diät. LM) herstellen wollen (auch Kosmetika) immer eine Abstimmung mit den zuständigen Überwachungsbehörden der Länder. Das kann ggf. auch eine LM-Behörde sein (vielleicht kann Ihnen auch die Rechtsabteilung Ihrer Kammer eine sichere Auskunft geben)!
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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