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Thema: Berufshaftpflicht

  1. #1
    Premium-User
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    Berufshaftpflicht

    Brauche ich als angestellte Apothekerin eine Berufshaftpflichtversicherung oder bin ich über die Betriebshaftpflicht meines Chefs mit abgesichert?

    Ich habe auch gelesen, dass man da zwischen

    einfacher Fahrlässigkeit
    normaler Fahrlässigkeit
    und Vorsatz bzw grober Fahrlässigkeit unterscheidet.

    Können Sie mir hier ein wenig auf die Sprünge helfen und meinen Berufseinstieg erleichtern?

    Viele Grüße
    Sarah Küchenberg

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo Frau Küchenberg,

    die allgemeine Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers deckt alle beruflichen Tätigkeiten in der Apotheke normalerweise ab. Ob daneben noch eine Zusatzversicherung im Einzelfall sinnvoll wäre, am Besten mit der Versicherung abklären.

    Bei einem Schaden, der durch einen eigenen Fehler des Arbeitnehmers verursacht wurde(z.B.Falschabgabe, Verderben von Arzneimitteln weil nicht in Kühlschrank gestellt), kann der Arbeitgeber je nach Verschuldensgrad (leichte/mittlere/schwere Fahrlässigkeit) Regress verlangen.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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  3. #3
    Premium-User
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    Vielen Dank für die Informationen!

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