Ich beschäftige mich gerade mit der Prüfung auf Wirkstofffreisetzung...

Im Kapitel Zubereitungen zur Anwendung in der Mundhöhle steht zur Prüfung auf Wirkstofffreisetzung "Abgesehen von begründeten und zugelassenen Fällen muss eine geeignete Prüfung durchgeführt werden, um die erforderliche Freisetzung der Wirksubstanz(en) nachzuweisen."

Meine Frage wäre, wie die genauen Prüfungsbedingungen aussehen

Hoffentlich kann mir jemand helfen