Wie verhält sich das, wenn die Apotheke schließt und eine der Angestellten zum Zeitpunkt der Schließung in Elternzeit ist?
Ich darf die Angestellte ab Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft nicht mehr kündigen. Im Frühjahr wird sie Mutter und zum Ende des nächsten Jahres wird die Apotheke geschlossen. Was muss ich beachten?
Welche Fristen muss ich sonst noch einhalten arbeitsrechtlich?
Vielen Dank im Voraus.
Katharina Stock
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