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Thema: Überarbeitung einer vorhandenen Rezeptur

  1. #1
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    Überarbeitung einer vorhandenen Rezeptur

    Wie geht man am besten vor? Wenn ich eine bereits geprüfte Rezeptur erneut prüfe und überarbeite (wegen Änderungen), gebe ich diese dann erneut ins Plausi Programm auf und mache alle drei Protokolle neu? Wie verhindere ich, dass die alte Version verwendet wird? Die alte löschen kann ich doch nicht, weil sich noch alte Herstellungen auf diese Versionen beziehen! Genau das gleiche Problem habe ich doch, wenn ich die alte Plausi aufrufe und dort Änderungen vornehme, dann verfälsche ich doch die Herstellungsanweisung von z.B. vor zwei Wochen?
    Wie geht man am besten vor und was ist gesetzlich erlaubt?

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Susanne Ulmer
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    Sehr geehrter Herr von Seggern,

    ein bißchen kniffelig Ihre Frage und ich hoffe meine Antwort wird verständlich

    Generell sollten Plausibilitäten in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf überarbeitet werden. Hierfür sollten Sie eine neue Plausibilitätsprüfung durchlaufen lassen und ggf auch die HA neu erstellen und man sollte nichts in den alten Protokollen ändern.

    Sie haben natürlich Recht, dass wenn Sie bestehende Protokolle öffnen und verändern, diese überschrieben werden. Das ist auch kein Problem, solange Sie die Protokolle auch in ausgedruckter Form oder als PDF vorliegen haben, da das ja die gültigen unterschriebenen Dokumente sind, die Sie aufbewahren müssen.
    Wenn Sie aber alle Protokolle im Online Archiv speichern wollen, müssten Sie also immer neue Protokolle erstellen. Wie Sie am besten vorgehen um ?alte? Versionen nicht mehr zu verwenden, kann ich Ihnen auch nicht vorgeben. Hier sollte die Apotheke Ihr eigenes Vorgehen entwickeln. Eine Möglichkeit wäre, bei der nicht mehr aktuellen Version, dieses im Namen zu ergänzen. Hierfür würden Sie die bestehende Plausi öffnen, den Namen ändern und speichern. Bsp. Rezeptur xy (alte Version).

    In Ihrem Fall stellt sich die Frage was Sie ändern möchten. Möchten Sie in Ihrer Rezeptur Bestandteile anpassen, sollten Sie auf jeden Fall alle Dokumente neu erstellen. Hier könnten Sie natürlich alles neu eingeben oder im Archiv die alte Plausibilitätsprüfung heraussuchen und über "Rezeptur verändern" die alte Rezeptur anpassen, neu benennen und erneut prüfen.
    Wenn Sie aber zu einer bestehenden Rezeptur mit aktueller Plausibilität nur eine neue Herstellungsanweisung erstellen möchten, könnten Sie das alte Plausibilitätsprotokoll öffnen, daran nichts verändern und über "Speichern und weiter" eine neue Herstellungsanweisung erstellen. Entweder erstellen Sie diese ganz neu oder nehmen die alte als Vorlage und ändern sie ab (diese sollte Ihnen unter "Herstellungsanweisung mit ähnlicher Zusammensetzung" angeboten werden). Dann können Sie nach Ihren Änderungen der Herstellungsanweisung einen neuen Namen vergeben und diese abspeichern. Folglich erhalten Sie im Archiv zu Ihrer Rezeptur nur eine Plausibilitätsprüfung aber zwei verschiedene Herstellungsanweisungen, die Sie natürlich auch entsprechend unterschiedlich benennen sollten (z.B. alt , neu oder Topitec, Fantaschale...)

    Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen.

    Beste Grüße
    Susanne Funke
    Susanne Ulmer, Apothekerin bei pharma4u.
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  3. #3
    Premium-User
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    Hallo Frau Funke,
    ich wollte Ihren Ratschlag befolgen und habe den Rezepturnamen auf Alt_... umbenannt. In der Übersicht des Archivs erscheint nun die Rezeptur auch mit Alt_.... Aber sobald ich die Rezeptur öffne, so dass ich die Übersicht von Plausi, Herstellungsanweisung...habe, erscheint das Präfix nicht mehr. Außerdem wird der neue Rezepturname nicht in die einzelnen Dokumente übernommen.
    Bitte können Sie mir weiterhelfen.
    Mfg Waltraud Feirer

  4. #4
    Kompetenz-Manager
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    Sehr geehrte Frau Feirer,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.
    Seit der ursprünglichen Nachricht aus 2017 hat sich einiges getan in den Funktionen von Labor+. Wie Sie richtig schreiben hat man nun die Möglichkeit den Rezepturnamen zentral zu ändern. Wenn Sie das getan haben und Ihre Änderungen gespeichert haben sollte der Rezepturname (Achtung, nicht die Dokumentennamen der jeweiligen Dokumente!) auch in die anderen Dokumente geändert übernommen werden.
    Wenn Sie die Dokumentennamen ändern wollen öffnen Sie das Dokument, ändern den Namen und gehen auf "Speichern".

    Bitte melden Sie sich bei uns wenn Sie hierfür weitere Hilfe benötigen.


    Viele Grüße


    Katharina Michelis
    Dipl. Pharm. Katharina Michelis, Apothekerin bei pharma4u.
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  5. #5
    Premium-User
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    Hallo,
    leider komme ich mit der oberen Beschreibung (vermutlich veraltet) nicht zurecht.
    Wenn ich eine Plausibilitätprüfung überarbeiten möchte, finde ich den oben genannten Button "Rezeptur verändern" nicht.
    Die Rezepturnummer soll ja die gleiche bleiben, nur die Plausibilitätprüfungsnr wird angepasst.
    Oder auch ein nachträgliches Ändern des Packmittels ist nicht möglich.
    Ist dies nur möglich wenn ich eine neue Rezepturnr. vergebe?
    Viele Grüße

  6. #6
    Kompetenz-Manager Avatar von Susanne Ulmer
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    Hallo Katrin Franzén,

    die Beschreibung von 2017 ist, wie sie schon vermutet haben, etwas veraltet.

    Die Option "Rezeptur verändern" gibt es noch. Diese finden Sie, wenn Sie im Archiv den Button Rezeptur wählen, die gewünschte Rezeptur suchen und dann auf „Aktion“ gehen. Sie werden dann wieder zur Eingabemaske geleitet und können die gewünschten Änderungen vornehmen. Den Namen und die Nummer können Sie belassen und dann eine erneute Prüfung durchführen. Dem neuen Plausiergebnis können Sie dann einen neuen Namen und/oder eine neue Nummer vergeben. Im Archiv haben Sie dann mehrere Rezepturen mit dem gleichen Namen, aber ggf unterschiedlichen Bezeichnungen des Plausiprotokolls.

    Es ist nicht möglich, zu einer bestehenden Rezeptur mehrere Plausiprotokolle zu erstellen.

    Daher wäre meine Empfehlung, wenn Sie eine Änderung bei einer Rezeptur vornehmen, dass Sie den Namen und die Nummer der Rezeptur leicht abändern. Z.B. Rezepturname und dann Rezepturname(neu) und Nummer und Nummer(neu). Das können Sie ganz individuell festlegen.

    Wenn Sie eine Änderung, wie z.B. Packmittel vornehmen möchten, sollten Sie eine erneute Plausi erstellen. Wegen der Haltbarkeit und auch evtl. Inkompatibilitäten zwischen Stoff und Packmittel, halte ich dies auch für sehr sinnvoll.
    Wollen Sie die Änderung des Packmittels ohne erneute Plausi vornehmen, haben Sie diese Möglichkeit nochmal in der Herstellungsanweisung unter Punkt 3. Arbeitsplatz. Wobei ich hier auch oben beschriebene Punkte nochmal zu bedenken gebe!
    Sie können zu einem Plausiprotokoll mehrere Herstellungsanweisungen (HA) erstellen, indem Sie das entsprechende Plausiprotokoll im Archiv öffnen und ohne eine Änderung vorgenommen zu haben, weiter zur HA gehen, über den Button „Speichern und weiter mit Herstellungsanweisung“. Dann tragen Sie das gewünschte Packmittel ein, speichern das Protokoll und machen wie gewohnt weiter mit dem Herstellungsprotokoll.

    Was sich nicht verändert hat ist, dass Änderungen in bestehenden Protokollen lediglich überschrieben werden. Hier also immer vorsichtig sein, damit keine „alten“ Informationen verloren gehen.

    Ich hoffe ich konnte etwas weiter helfen.
    Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich auch gerne an unseren Support info@pharma4u.de

    Mit freundlichen Grüßen
    Susanne Ulmer
    Susanne Ulmer, Apothekerin bei pharma4u.
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