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Thema: Notdienst, telefonische Anfrage vorab

  1. #1
    Premium-User
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    Notdienst, telefonische Anfrage vorab

    Hatte vorgestern Notdienst. Zwischen 23.00 Uhr und 4.30 Uhr liefen vier Telefonische Anfragen ein - ob ich Notdienst habe, ob ich
    dieses und jenes vorrätig habe, nach jeweils 20-30 Minuten standen dann die Anfragenden vor der Notdienstklappe....
    Meine Frage: inwieweit ist rechtlich abgesichert, daß ich in solchen Fällen zwei mal die Notdiensttaxe für zweimalige Inanspruchnahme des Notdienstes berechne ? Die telefonischen Vorabfragen häufen sich in den letzten Jahren, mit verursacht durch die Hinweise etlicher
    Portale, die den Notdienst Suchenden eine solche Vorgehensweise empfehlen.
    " Ja hallo, gell, Sie haben doch Notdienst ?" - "Ja - sonst würde ich mich jetzt nicht am Telefon melden.." 00.42 Uhr

    MfG

    G.Zück

  2. #2
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo Herr Zück,

    rechtlich gesichert ist das m.E. nicht. Der Telefondienst ist gratis.
    Eine Lösung wäre zwar, den Anruf zunächst von Band beantworten zu lassen. Also dergestalt :"Hier ist die XYZ- Apotheke. Notdienstbereit heute sind die ABC Apotheke in Woauchimmer und die XYZ- Apotheke in Sonstwo. Wenn Sie mit einem Mitarbeiter reden möchten, kostet das 2,50?. Drücken Sie in diesem Falle die 1". Diese 2,50? könnten dann auf die Telefonrechnung des Anrufers aufgeschlagen werden.

    Ob das aber rechtlich in Ordnung wäre, vor allem da wir ja einen Versorgungsauftrag haben, glaube ich nicht.

    Bezüglich nächtlicher Anrufer gibt es ja auch diesen Typus, der quasi Seelsorge benötigt. Spätestens dann wäre m.E. ein Entgelt berechtigt, wenn auch sicher nicht rechtens...
    Gruß,
    C. Stackmann

  3. #3
    Premium-User
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    Also bei uns gab es bei jeden Notdienst den Fall, dass eine Kundin immer mehrfach oder sogar die ganze nacht hindurch anruft und beraten werden möchten, meist ohne etwas kaufen zu wollen.
    in dem Falle würde ich eine Telefonansage, die den Kunden nur weiterleitet, wenn er auch die Notdienstgebühr zahlt wirklich begrüßen.
    MFG

  4. #4
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Eine Idee habe ich noch: Kann man kein 01805- Nummer schalten? Sind dann zwar nur 14ct, aber immerhin pro Minute ;-)

    https://praxistipps.chip.de/01805-nu...ie-kosten_3326

  5. #5
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo zusammen,

    sehr spannende und absolut berechtigte Fragestellung.

    Ansprechpartner für rechtsverbindliche Auskünfte ist in diesem Fall sicherlich die zuständige Apothekerkammer.
    Das Resultat dieser Anfrage bitte gerne mitteilen.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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