Hallo,
bei den BtM-Fragen im Prüfungstrainer für das 3. Stex (Frage 12) steht, dass bei einer Substitution die Ausnahmeverordnung nur bei "Sichtbezug" und nicht bei "take home" verordnet werden darf. Leider finde ich in der BtMVV keinen Paragraphen der das aussagt.
Kann mir da jemand weiter helfen?
Danke.
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