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Thema: Identitsätsprüfung bei Chemikalien zur Abgabe an den Kunden

  1. #11
    Premium-User
    Registriert seit
    15.05.2017
    Beiträge
    6
    Guten Tag,

    jetzt habe ich doch nochmal eine Frage. Wie ist es, wenn ich den Stoff verdünne? z.B. die Herstellung von Essigsäure 5 %
    Habe ich hier den Fall einer Defektur vorliegen, da es sich nicht mehr um reines Umfüllen handelt?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Tomke Voß

  2. #12
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    28.03.2011
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    170
    Nein, wenn die verdünnte Essigsäure als Chemikalie (oder anderes außer als Arzneimittel) abgegeben wird.

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #13
    Premium-User
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    Beiträge
    6
    Der Beitrag hat sich erledigt.
    Geändert von Ulrike Grimm (18.12.2017 um 13:16 Uhr)

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