Guten Tag,

wir fragen uns, ob Chemikalien, die wir zum Weiterverkauf an einen Kunden in die Apotheke bestellen, auf Identität geprüft werden müssen.
Es handelt sich ja nicht um eine Herstellung eines Arzneimittels, auch wenn wir die Chemikalien umfüllen, die nicht in
einer Endverbraucherpackung geliefert werden.
Eine entsprechende Prüfpflicht findet sich laut mir weder in der Apothekenbetriebsordnung noch in der Chemikaliengesetzgebung...
Liebe Kollegen bitte berichten Sie, wie bei Ihnen in der Apotheke verfahren wird. Auf welche gesetzliche Regelung berufen Sie sich?

Vielen Dank und freundliche Grüße